Bau- und Architektenrecht
Wir beraten und unterstützen Sie im Bau- und Architektenrecht unter anderem auf folgenden Gebieten:
- Recht der HOAI
- Recht der Fachplaner und Ingenieure
- Architektenrecht
- Werkvertragsrecht
- Haftung der Architekten und Ingenieure
- Haftung des Handwerkers
- Durchsetzung und Abwehr von Honorarforderungen der Architekten und Ingenieure
- Geltendmachung von Mangelansprüchen und Gewährleistungsrechten (Minderung und Schadensersatz)
Desweiteren
- Bauträgerrecht
- Vertragsgestaltung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen, auch in Kooperation mit dem TÜV-Süd
- Öffentliches Baurecht (insbesondere Baugenehmigungen, Nutzungsuntersagungen, Baunachbarrecht)
- Recht der VOB/B und HOAI
- Grundstücksrecht
- Immobilienrecht
- Bauplanungsrecht
- Bauordnungsrecht
Wir freuen uns darauf, Sie in allen Bereichen des Bau- und Architektenrechts bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen schnell und kompetent unterstützen zu dürfen, wobei für uns auch Vorort-Termine selbstverständlich sind.