Mediation in unserer Kanzlei

Die deutsche Gesetzgebung hat die die Mediation als vertrauliches und strukturiertes Verfahren geschaffen. Das Ziel ist, dass gegnerische Parteien mit Hilfe von Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung des Konfliktes erreichen. Zusätzlich wurde auch das sogenannte Güterichtermodell eingeführt.

Das bedeutet, dass Rechtsstreitigkeiten ohne zusätzliche Kosten für die Parteien an einen Güterichter im Rahmen eines Klageverfahrens verwiesen werden können. Der Güterichter hat keine Entscheidungsbefugnis, sondern sucht ausschließlich nach der Möglichkeit für eine einvernehmliche Lösung.

Rechtsanwalt Guntermann hat in einem Ergänzungsstudium den Master of Mediation (MM) erworben.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist Teja Guntermann regelmäßig mit Rechtsfragen befasst, die sich grundsätzlich auch außergerichtlich einvernehmlich klären lassen. Besonders sinnvoll ist das Verfahren der Mediation für seine Mandantinnen und Mandanten gerade dann, wenn die Konfliktparteien auch zukünftig miteinander in Kontakt stehen. Das Wohnungseigentumsrecht, bei dem die Beteiligten zumeist unter demselben Dach leben, ist hierfür das beste Beispiel.

Rechtsanwalt Teja Guntermann berät Sie gerne über die Möglichkeit einer Mediation und begleitet Sie auch kompetent beim Güterichter und im weiteren Verfahren.

Ihr Anwalt

Teja Guntermann | Rechtsanwalt und Mediator

Teja Guntermann

Rechtsanwalt und Mediator,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet-/ WEG-Recht

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„Wir helfen Ihnen gerne Konflikte zu erkennen und diese auch außerhalb eines gerichtlichen Rechtsstreites zu lösen. Im Rahmen der Mediation bietet sich, anders als in einem gerichtlichen Verfahren, die Möglichkeit Sachverhalte breiter zu erfassen und nachhaltige Konfliktstrategien für die Zukunft zu entwickeln.“

— Teja Guntermann —